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VG München: Anordnungen zur Hundehaltung, Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes für mehrere Verpflichtungen, Fälligstellung bei unbestimmter Zwangsgeldandrohung (verneint), Androhung eines weiteren Zwangsgeldes ohne Fälligkeit des ersten und ohne Begründung seiner Höhe (verneint)
Urteil vom 22.09.2022 – M 22 K 20.2230